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Immer flüssig sein ist oft nicht ganz einfach. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist es oft schwierig. Deshalb werden gerade Alternativen wie Factoring zur üblichen und klassischen Bankfinanzierung immer wichtiger.

Beim Factoring verkaufen Sie als Unternehmer Ihre Forderungen aus Herstellung, Warengeschäften und Dienstleistungen an eine Factoringgesellschaft. Die Brutto-Rechnungssumme wird sofort an Ihre Firma ausbezahlt. Ihre Kunden zahlen dann später an die Factoringgesellschaft.

Vorteil für Sie: Sie bekommen Außenstände auf einen Schlag und sind flüssig. Diese Möglichkeit nutzt vor allem der Mittelstand immer häufiger. Deshalb sind die Steigerungsraten von Jahr zu Jahr enorm.

Definition und Begriffserklärungen - Beteiligte

Unter Factoring wird im folgenden ...

. . .der laufende Ankauf von kurzfristigen, zukünftigen Forderungen aus Herstellung, Warenlieferungen und Dienstleistungen aufgrund längerfristiger Vereinbarungen sowie deren Verwaltung (Debitorenbuchführung, Mahn-, Inkassowesen) verstanden.

Diese Definition weist bereits auf den entscheidenden Punkt hin:

Factoring ist ein Kaufgeschäft und kein Kreditgeschäft.

Grundlage der Beziehung zwischen den Factoringgesellschaften und dem Kunden ist der auf der vorgenannten Basis geschlossene Factoring-Vertrag. Der Factoringnutzer verpflichtet sich, seine Forderungen zum Kauf anzubieten und zur Erfüllung an den Factor abzutreten.

Der Factor verpflichtet sich, das Angebot anzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Dieser Wechsel zwischen Angebots- und Ankaufspflicht charakterisiert Factoring als Kaufgeschäft. Gegen diese kaufrechtliche Einordnung spricht nicht, dass es sich in wirtschaftlicher Hinsicht um ein Finanzierungsgeschäft handelt, also um Kapitalüberlassung auf Zeit, ohne dingliche Sicherheiten.

Charakteristisch bei echtem Factoring ist, dass die Factoringgesellschaft (Factor) Finanzierung, Ausfallrisiko, die Führung der Debitorenkonten einschließlich Inkasso und Mahnwesen übernimmt und die Forderung grundsätzlich offen abgetreten wird.

Der Forderungsverkäufer wird auch Anschlusskunde, Anschlussfirma, Klient, Zedent oder Anwender genannt.

Der Forderungskäufer ist der Factor, gelegentlich auch Zessionar bezeichnet. Der Schuldner wird Kunde, Auftraggeber, Debitor oder Drittschuldner genannt.

Das unechte Factoring ist dadurch gekennzeichnet, dass das Risiko des Ausfalls der erworbenen Forderungen (= Delkredererisiko) beim Factoringkunden verbleibt. Der Factoringkunde haftet nach wie vor gem. § 437 BGB weiter für den rechtlichen Bestand der Forderung (= Veritätshaftung).

...wir machen's einfach